Verpflichtend angehalten
Aus einer Diskussion auf einer Piraten-Mailingliste hab ich mal nachrecherchiert, wie es sich mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) so verhält.
Eigentlich nur eine sprachliche Angelegenheit, aber darauf aufbauend kann man schon so einige interessante Aspekte sowohl in der Rechtssprechung als auch Politik ableiten.
Es ging um diese Phrasen: (der Gesetzgeber) “ist gehalten” und “ist verpflichtet”. Klar, letztere ist wesentlich schärfer und härter und zeigt eindeutig, dass hier nicht rumgedruckst werden kann. Wenn ich natürlich jemanden anhalte, etwas zu tun, dann will ich zwar auch, dass das umgesetzt wird, aber überlasse es dem Ausführenden, alles nur mögliche zu unternehmen, und wenn es nicht geht, tja, dann habe ich Pech gehabt und muss mir was Neues überlegen.
Da in diesem Thread die Google-Suche angeführt wird, habe ich das selbst natürlich auch einmal gemacht.
Das ist das Ergebnis in Bildern (die Werte gelten ja nur meist zu dem Zeitpunkt der Suche und können bei jedem leicht abweichen):

46× “ist gehalten” (Suche bei Google für die Domain bundesverfassungsgericht.de)

187× “ist verpflichtet” (Suche bei Google für die Domain bundesverfassungsgericht.de)
Nunja, also die Leute vom BVerfG scheinen schon lieber zu verpflichten statt anzuhalten. Was ja eigentlich auch gut so ist. Ob man aber aufgrund einer Google Suche wirklich einen Rückschluss auf irgendwelche Rechtspolitik und Praxis ziehen kann, mag ich zu bezweifeln.
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